Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld erhalten Familien oder Alleinerziehende einen staatlichen Zuschuss

Die Bautätigkeit in Deutschland ist vielerorts auf einem hohen Niveau, insbesondere viele Bereiche in den Innenstädten werden nachverdichtet. Dadurch entstehen vor allem Miet- und Eigentumswohnungen, die dem demographischen Wandel Rechnung tragen – vor allem dadurch, dass sie meist für zwei bis maximal drei Personen ausgelegt sind. Aber auch in den Vororten, der klassische Rückzugsort für Familien mit Kindern, weichen Altbauten immer mehr hochwertigen Neubaugebieten. Der Staat fördert mit dem Baukindergeld all jene, die bestimmte Kriterien erfüllen und den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände forcieren.

Alle weiteren Hintergründe und wichtigen Details rund ums Baukindergeld liefert Ihnen Jordan Capital in den folgenden Absätzen.

Baukindergeld als Zuschuss vom Staat: Was ist das eigentlich genau?

Das Baukindergeld wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgelobt und über die staatseigene KfW-Bankengruppe an Förderberechtigte ausgereicht. Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, müssen Interessierte einen Antrag im KfW-Zuschussportal stellen. Das Ganze wird dort unter dem Programmpunkt „Zuschuss 424“ geführt und hat zum Ziel, einen „Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes“ zu leisten.

Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wesentlichen Fragen zum Baukindergeld.

Wer ist förderfähig bzw. kann einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW stellen?

Grundsätzlich kann jeder Bürger, der

  • (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist

und

  • entweder selbst kindergeldberechtigt oder aber mit einer kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt

Baukindergeld beantragen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind in dem betreffenden Haushalt gemeldet und dieses Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch unter 18 Jahre gewesen ist.

Gefördert werden außerdem nur jene, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 EUR (ein Kind), ggfs. zuzüglich 15.000 EUR je weiterem Kind, nicht überschreitet. Dazu werden nur jene Kinder gezählt, die ihrerseits die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird durch das Baukindergeld nicht gefördert?

Wenn Sie bereits ein selbstgenutztes oder aber vermietetes Wohneigentum zur dauerhaften Nutzung in Deutschland besitzen, kann dieses Anliegen nicht mit dem Baukindergeld bezuschusst werden. In den Genuss des Baukindergeldes kommen ausschließlich diejenigen Förderberechtigten, die erstmals neu bauen oder aber Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben.

Wie weise ich mein Einkommen für die Beantragung des Baukindergeldes nach?

Diejenigen, die jetzt eventuell aufgrund der Einkommensgrenze zweifeln, ob sie überhaupt gefördert werden können, können erst einmal durchatmen. Denn das Haushaltseinkommen wird durch Ermittlung des durchschnittlich zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten sowie dritten Jahr vor Antragseingang ermittelt. Wenn Sie noch im Jahr 2018 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wird also der Durchschnitt der Einkommen für die Jahre 2015 und 2016 gebildet. Wenn Sie also erst seit letztem Jahr entsprechend viel verdienen, muss dies nicht zwingend ein Ausschlussgrund sein.

Den Nachweis über Ihr Haushaltseinkommen im Zuge der Beantragung des Baukindergeldes weisen Sie letztlich mit Ihren Einkommensteuerbescheiden nach.

Wie weit im Voraus muss ich den Antrag auf Baukindergeld stellen?

Spätestens drei Monate nach Einzug in Ihr selbst genutztes Wohneigentum muss der Antrag bei der KfW eingegangen sein. Als Einzugsdatum wird das in der amtlichen Meldebestätigung eingetragene Datum angesehen.

Kaufen Sie hingegen eine bereits selbst genutzte Immobilie, beispielsweise die bisherige Mietwohnung, gilt die Drei-Monats-Frist ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.

Wie viel Förderung erhalte ich durch das Baukindergeld?

Sie erhalten die Förderung im Rahmen eines Zuschusses von 1.200 EUR pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, maximal aber über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wenn Sie also ununterbrochen in dem neu errichteten oder erworbenen Wohneigentum wohnen und das für mindestens zehn Jahre, dann erhalten Sie die Höchstförderung von 12.000 EUR pro Kind über den maximal förderfähigen Zeitraum.

Es gibt noch verschiedene Anforderungen an das Wohneigentum, etwa hinsichtlich des Grundbucheintrags oder aber zum Ausstellungsdatum der Baugenehmigung. Bei Neubauten sind jene förderfähig, für die zwischen 2018 und 2020 eine Baugenehmigung erteilt worden ist.

Zudem müssen die Kosten für den Eigentumserwerb höher sein, als die tatsächliche Förderung in Form des Baukindergeldes ausfallen würde. Das gilt gleichermaßen für Neubau oder Kauf.

Abschließende Bemerkungen zum Baukindergeld

Wie Sie obigen Ausführungen entnehmen können, wird das Baukindergeld nur für eine begrenzte Zeit und dann auch nur unter bestimmten Bedingungen ausgelobt. Es lohnt sich daher, rechtzeitig die eigenen Pläne zu durchdenken und womöglich Immobilienfinanzierungen frühzeitig in Angriff zu nehmen, um in den Genuss des Baukindergeldes zu gelangen. Weitere Informationen über Ausnahmen, Ausschlüsse oder dergleichen entnehmen Sie bitte der Programmübersicht der KfW.

Jordan Capital berät Sie gerne hinsichtlich einer Baufinanzierung und begleitet Sie auf Ihrem Weg hin zum Eigenheim. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne jederzeit unverbindlich.

 

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