Das sollten Sie zum Crowdinvesting wissen – Chancen und Risiken kennen
Wer sich viel mit Innovationen und Neuheiten beschäftigt, wird feststellen, dass mittlerweile auch in Deutschland ein gewisser Hype rund um Start-ups gegeben ist. Bei einem Start-up handelt es sich um frisch gegründete Unternehmen, die bestimmte Nischen besetzen, einen hohen Kapitalbedarf aufweisen oder durch innovative Herangehensweisen ganze Branchen umzukrempeln versuchen. Kurzum geht es also um junge Unternehmen, die sich und die Funktionsfähigkeit ihres Produktes oder ihrer Idee erst beweisen müssen – diese Start-ups suchen nach Investoren, die an die Sache glauben und im Umkehrschluss mit verschiedensten Arten der Beteiligung am möglichen Erfolg partizipieren wollen.
Crowdinvesting stellt eine wesentliche Finanzierungsform für derartige Unternehmen dar, angesprochen werden vor allem viele, meist mit kleinen Beträgen ihre Unterstützung gebende Investoren. Wir durchleuchten die Thematik des Crowdinvestings in den folgenden Absätzen und wägen dabei Chancen und Risiken gleichermaßen ab.
Was genau ist eigentlich Crowdinvesting?
Der Begriff „Crowdinvesting“ stammt aus dem angelsächsischen Raum und lässt sich ins Deutsche am ehesten mit „Schwarmfinanzierung“ übersetzen. Über verschiedene Portale, die mitunter auch klare Schwerpunkte haben, finden Investoren jeder Art zu aktuellen Projekten. Üblicherweise werben Start-ups um die Gunst der Anleger, mit Crowdinvesting werden aber auch professionelle Investoren oder sog. Mikroinvestoren angesprochen.
Die Form des Crowdinvestings, also die Art der Beteiligung am Unternehmen, geschieht in vielen Fällen über eine stille Beteiligung. Dementsprechend sind auch die Rechte oder Mitwirkungspflichten des Anlegers gering bzw. nicht gegeben. Die Entscheidungshoheit bleibt dabei auf Seiten des vom Crowdinvesting profitierenden Unternehmens. Möglich wären aber auch Beteiligungsformen wie Genussrechte oder partiarische Darlehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass viele Ideen oder Projekte unausgereift oder schlecht durchdacht sind – das hohe Ausfallrisiko der Investition geht somit gleichermaßen einher mit einer potentiell überdurchschnittlichen Rendite.
Rechte des Anlegers beim Crowdinvesting: Kleinanlegerschutzgesetz gilt seit 10. Juli 2015
Crowdinvesting war bis vor einigen Jahren noch ein eher undurchsichtiges, uneinheitliches Unterfangen. Es tummelten sich verschiedenste Portale und Vermittler auf dem Markt, sodass der Gesetzgeber mit dem Kleinanlegerschutzgesetz eine Rahmenordnung für das Crowdinvesting gesetzt hat. Grundsätzlich muss demnach beispielsweise ein Verkaufsprospekt erstellt werden, bei bestimmten Formen der Finanzierung (Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, sonstige Anlagen) gilt diese Prospektpflicht hingegen erst ab einer sogenannten Fundingsumme von 2,5 Mio. EUR sowie auch nur dann, wenn durch eine Anlageberatung vertrieben oder durch eine Dienstleistungsplattform vermittelt.
Wer als Privatperson beim Crowdinvesting mitmachen möchte, darf dies ohne eine Selbst- oder Vermögensauskunft bis zu einem Betrag von 1.000 EUR je Emittenten (vgl. § 2a Abs. 3 Nr. 1 VermAnlG). Wollen Sie hingegen mehr investieren und überschreiten dabei nicht die Summe von 10.000 EUR, müssen Sie eine Vermögensauskunft erbringen, aus welcher hervorgeht, dass Ihr frei verfügbares Vermögen mindestens 100.000 EUR beträgt. Sprechen Sie uns für eine Vermögensberatung gerne an. Eine Alternativregelung sieht vor, dass maximal das Zweifache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens im Rahmen einer Einzelanlage investiert werden kann – auch hier gilt die 10.000 EUR-Grenze.
Tipp: Die vorgenannten Regelungen und Grenzen gelten für Privatanleger, die so vor einem zu hohen Risiko auf dem Grauen Kapitalmarkt geschützt werden soll. Die gesetzlichen Vorschriften gelten hingegen nicht für Kapitalgesellschaften, sodass es möglich ist, beispielsweise durch eine GmbH in entsprechende Projekte zu investieren.
Chancen und Risiken beim Crowdinvesting
Nachdem Sie zunächst grundlegende Ausführungen zum Thema Crowdinvesting erhalten haben, widmen wir uns zum Schluss – kompakt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – den Risiken und Chancen dieser Anlageform.
Chancen
- überdurchschnittlich hohe Renditen
- Möglichkeit zu Folgeinvestitionen bei erfolgreichem Unterfangen
- Risikostreuung durch Investition kleinerer Beträge
- Einflussnahme auf die Unternehmensführung oder -ausrichtung
- Flexible Geldanlage nach eigenem Gusto
Risiken
- Seriosität sowie die Gültigkeit rechtlicher Vereinbarungen sind nicht immer gewährleistet
- Totalverlust ist möglich
- Nicht gesicherte Rendite
- vertragliche Regelungen zu Ungunsten des Anlegers
Fazit
Crowdinvesting ist eine moderne, aber nicht zwangsläufig bessere Art der Geldanlage für Privatanleger – in begrenztem Umfang wohlgemerkt. Es gilt verschiedenste Parameter und Faktoren zu berücksichtigen, da es sich hierbei nicht um standardisierte Finanzanlageprodukte handelt. Aus diesem Grund ist der Aufwand, der für Auswahl und Selektion möglicher Projekte infrage kommt, stets mit der möglichen und nicht selten ungewissen Renditeerwartung in Bezug zu stellen.
Jordan Capital gibt in diesem Zusammenhang keinerlei Empfehlungen oder Ratschläge – Alle Angaben ohne Gewähr.