Ausgabeaufschlag

Was ist ein Ausgabeaufschlag?

Wer sich mit Möglichkeiten der Geldanlage beschäftigt, wird den ein oder anderen Begriff bereits mehrfach gehört haben. Denn jede Art von Geldanlage bringt verschiedene Kostentypen mit sich, je nach Art und Umfang des Investments. Geht es um eine Anlage in Investmentfonds, so werden mit einem sogenannten Ausgabeaufschlag bestimmte Kosten zusammengefasst, die der Anleger beim Kauf von Anteilen tragen muss. Man spricht beim Ausgabeaufschlag daher auch von „Agio“, also einer einmalig zu zahlenden Gebühr im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen.

Wir erläutern in den folgenden Absätzen, welche Bedeutung der Ausgabeabschlag hinsichtlich der Rendite eines Investments hat und welche Besonderheiten es hier zu berücksichtigen gilt.

Wie hoch ist der Ausgabeaufschlag üblicherweise?

Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte und im Zuge dessen auf verschieden ausgerichtete Investmentfonds setzt, sollte ein Bewusstsein für die wichtigsten Kostenfaktoren haben. Denn schon vermeintlich „kleinere“ Kostenblöcke können, auf mehrere Jahre oder Jahrzehnte gerechnet, einen nicht unwesentlichen Teil der Rendite auffressen.

Ganz wichtig: Die Höhe des Ausgabeaufschlages ist kein Indiz für die Qualität oder Wertigkeit des Fonds. Es handelt sich dabei lediglich um einen Aufschlag, der Verwaltungs- und Vertriebsgebühren abdecken soll. Wer Investmentfonds über Banken oder Sparkassen „zeichnet“, also einen Kauf tätigt, bezahlt damit nicht direkt an das Kreditinstitut – das Kreditinstitut bekommt zum Teil etwas von diesem Ausgabeaufschlag, jedoch über Umwege gezahlt durch die Fonds- oder Anlagegesellschaft.

Üblicherweise liegt der Ausgabeaufschlag in Deutschland bei zumeist 5 Prozent, die typische Spanne reicht jedoch bis zu 7 Prozent. Mehr als die Hälfte aller zugelassenen Publikumsfonds in Deutschland verlangen mindestens 5 Prozent, nicht wenige gar 6 Prozent. Am ehesten vergleichbar sind Ausgabeaufschläge mit den Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie, die sich prozentual anhand des Kaufwerts berechnen und nicht als Investition in das Objekt, sondern eben als Nebenkosten des Erwerbs zu betrachten sind. Der Ausgabeaufschlag fließt also nicht dem Fonds zu, sondern dient vornehmlich zur Abgeltung von Vertriebsprovisionen gegenüber den Kreditinstituten.

Was sollte ich hinsichtlich des Ausgabeaufschlages wissen?

Der Ausgabeaufschlag ist kein fester Betrag X, sondern wird prozentual auf Basis der gezeichneten Fondanteile berechnet. Bei einer Anlage von 10.000 EUR und einem Ausgabeaufschlag von 5 Prozent zahlen Sie als Investor also letztendlich 10.500 EUR. Zum Ausgabeaufschlag hinzukommen verschiedenste, jährlich in Abzug oder in Rechnung gestellte Kosten. In der Praxis sollten Sie daher gezielt nach der Total Expense Ratio (TER) Ausschau halten, denn darin eingefasst sind die jährlich zu zahlenden Management- und Verwaltungskosten des Fonds. Diese jährlich wiederkehrenden Kosten nehmen zugleich Einfluss auf die Rendite, sie schmälern diese zusätzlich – der Großteil der Kosten, welche die Fondgesellschaft jährlich berechnet, werden unabhängig von der Entwicklung des Fonds fällig.

Grundsätzlich fällt der Ausgabeaufschlag je höher aus, desto umfassender, komplexer und vielfältiger die dahinterstehende Anlagestrategie ist. Keinesfalls ist dies jedoch ein Indiz hinsichtlich der Qualität des Fonds.

Tipp: Wenn Sie Anteile an Fonds zeichnen wollen, empfiehlt sich der Gang über einen Fondsvermittler. Hier sind Rabatte von bis zu 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag möglich. Damit reduzieren Sie die Nebenkosten der Geldanlage auf ein vertretbares Minimum.

Fokus: Bestandsprovisionen

Nun ist nach all diesen Informationen die Frage angebracht: Woran verdienen denn eigentlich jene Fondsvermittler, wenn diese nahezu vollständig auf den Ausgabeaufschlag verzichten? Die Antwort finden Sie meist in den Gebührenstrukturen der Fonds selbst. In der Praxis zahlt die Fondsgesellschaft dem Fondsvermittler eine sog. Bestandsprovision, solange die Anteile über deren Depots gehalten werden. Der genaue Anteil der Bestandsprovisionen an den Gesamtkosten ist nicht leicht zu definieren, sie bilden aber keine zusätzliche Kostenkategorie – Bestandsprovisionen sind Teil der Verwaltungsvergütung, die ohnehin jährlich in Abzug gebracht wird und das Fondsvermögen schmälert.

Es kann also im Extremfall dazu kommen, dass der einmalig anfallende Ausgabeaufschlag zwar faktisch ausbleibt, die Kosten für die Vermittlung in Form von Bestandsprovisionen sich jedoch mit den Jahren bemerkbar machen. Nicht wenige aktiv gemanagte Fonds verlangen bis zu 2 Prozent oder mehr pro Jahr als Verwaltungs- und Erfolgsvergütung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich ganzheitlich zu diesem Thema beraten und setzen Sie auf die unabhängige und fundierte Expertise von Jordan Capital. Gemeinsam setzen wir die Weichen für Ihren Vermögensaufbau.

Bild © rawpixel / 123rf.com

 

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