Was bedeutet betriebliche Altersvorsorge?

Was bedeutet betriebliche Altersvorsorge?

Artikel im Überblick
  • Arbeitnehmer nutzen die betriebliche Altersvorsorge, um ihre gesetzliche Rente später aufzubessern
  • Eine bestmögliche Absicherung erfordert eingehende Recherchen im Vorhinein
  • Nicht immer ist eine betriebliche Altersvorsorge von Vorteil
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine finanzielle Leistung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Sie dient zur Altersvorsorge, zur Versorgung bei Berufsunfähigkeit oder bei Invalidität sowie zur Absicherung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall. Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, d.h. alle Arbeitnehmer eines Unternehmens haben den gleichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Man unterscheidet zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Versorgungszusage. Bei der unmittelbaren Durchführung beruht das Versorgungsverhältnis auf einer direkten Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, bei einer mittelbaren Durchführung wird die betriebliche Altersvorsorge durch einen externen Versorgungsträger durchgeführt.

Die Altersvorsorge aus Sicht des Arbeitnehmers

Durch das stetig sinkende Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitnehmern immer mehr an Bedeutung. Arbeitgeber können vom Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge verlangen, wenn Sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten. Dies bezeichnet man als „Anspruch auf Entgeltumwandlung“.

Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer alleine, aber auch von beiden gemeinsam geleistet werden. Im Falle der Entgeltumwandlung (d.h. der Arbeitnehmer leistet die Beiträge alleine) wird vereinbart, dass der Arbeitgeber Teile des Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umwandelt. Der Unterschied zur privaten Altersvorsorge besteht also darin, dass nicht der Arbeitnehmer selbst, sondern sein Arbeitgeber die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag (z.B. mit einer Versicherungsgesellschaft) einzahlt.

Dies schmälert das Bruttogehalt, hat jedoch den Vorteil, dass weniger Geld versteuert werden muss. Auf den ersten Blick erscheint dies als ein großer Vorteil. Was jedoch viele Arbeitnehmer übersehen ist die Tatsache, dass sie auf das durch die Steuervorteile und geringere Sozialabgaben reduzierte Bruttoeinkommen niedrigere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so dass sich ihr Rentenanspruch langfristig verringert.

Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Man unterscheidet zwischen fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge: Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung und Direktzusage.

Pensionskassen sind selbständige Versorgungskassen, die entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht.

Unterstützungskassen unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht und können somit ihr Vermögen frei investieren. Dies bedeutet häufig auch ein höheres Risiko als z.B. bei einer Pensionskasse.

Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sie investieren ihr Vermögen am Kapitalmarkt, ebenfalls häufig mit einem höheren Risiko.

Die Vorsorge durch Direktversicherungen bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Versicherung auf den Namen des Arbeitnehmers bei einem externen Unternehmen abschließt und Beiträge zahlt.

Bei einer Direktzusage handelt es sich um eine direkte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Arbeitgeber bei Renteneintritt die vereinbarte Leistung zu zahlen. Der Arbeitnehmer bildet im Gegenzug Rückstellungen.

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